Das Aufnahmeverfahren

Die Vorbereitungen zur Aufnahme einer neuen ersten Klasse beginnen bereits ein knappes Jahr vor der Einschulung. Öffentliche Schulfeiern, Informationsabende, Tage der Offenen Tür, aber auch z.B. der große Martinsbasar bieten Gelegenheiten, das Schulleben kennen zu lernen. Alle Termine finden Sie hier.

Die Eltern der für das kommende Schuljahr angemeldeten Kinder erhalten zusätzlich zwei individuelle Termine: zunächst für das Anamnesegespräch, darauf folgend für die Kindervorstellung. Gegebenenfalls werden weitere Termine vereinbart, z.B. eine Hospitation im Kindergarten. Bitte melden Sie Ihr Kind frühzeitig mit dem
Anmeldebogen an, da wir nicht mehr als 40 Aufnahmeverfahren durchführen können, um eine Klasse von 10 bis 11 Kindern zu bilden. Im März ist die Klasse zusammengestellt und die Eltern bekommen entsprechend Bescheid. Für die Eltern und Kinder der künftigen ersten Klasse gibt es dann bis zum Sommer noch eine Reihe vorbereitender Veranstaltungen.

Welche Kinder können in die Johannes-Schule aufgenommen werden?

Wir wollen eine Schule für alle Kinder sein, denen das Regelschulsystem keine angemessene Lernumgebung zur Verfügung stellen kann. Genehmigungsrechtlich darf die Johannes-Schule Kinder aufnehmen, bei denen besonderer Förderbedarf der Fachrichtungen "geistige Entwicklung", "Lernen" oder "emotionale und soziale Entwicklung" festgestellt wurde.
Wenn trotz dieses breiten Spektrums Kinder nicht aufgenommen werden können, so liegt dies nicht an den Kindern, sondern an den begrenzten Möglichkeiten der Schule. Das sozial auffällige, aber -oder weil?- hochbegabte Kind können wir vielleicht nicht aufnehmen, weil wir den schulischen Anforderungen an die Vermittlung des Lernstoffes nicht gerecht werden. Das sehbehinderte Kind lehnen wir nicht ab, weil es sehbehindert ist, sondern weil wir nicht über die erforderlichen Spezialkenntnisse und Geräte verfügen. Sollte eine regelmäßige medizinische Betreuung durch examiniertes Fachpersonal notwendig sein, so sind wir auch hier nicht die geeignete Schule.
Hier begegnet der Anspruch, eine Schule für alle Kinder zu sein, auf manchmal sehr schmerzliche Weise den Realitäten, die in erster Linie durch die Modalitäten der staatlichen Refinanzierung bestimmt werden.
Allgemeine Kriterien für „Schulfähigkeit" legen wir nicht zugrunde. Die unbedingte Einschulung mit spätestens sechs Jahren lehnen wir ab. Ein komplexes Bedingungsgefüge zwischen individueller Entwicklung, seelischer und körperlicher Belastbarkeit, „äußeren Faktoren" (Schulweg) und Gegebenheiten der Schule und der Lerngruppe muss sorgsam betrachtet werden, um Über- oder Unterforderungen zu vermeiden. Sehr bedeutsam ist die Altersstruktur: Die physischen Entwicklungsschritte mit ihren besonderen Begleiterscheinungen treten auch bei Seelenpflege-bedürftigen Kindern und Jugendlichen altersgemäß auf und bedingen je spezielle Ansprache und Unterrichtsinhalte. Die Altersspanne in einer Klasse sollte ein Jahr nicht wesentlich überschreiten. Eine Häufung spezifischer Krankheitsbilder oder Einseitigkeiten versuchen wir zu vermeiden. Die Schüler sollen sich in ihrem So-Sein ergänzen und als Klassengemeinschaft möglichst viele Entwicklungs-möglichkeiten abbilden. Aber auch hier gibt es Grenzen, so kann z.B. die "Hüllenarbeit" bei sehr zarten, seelisch wunden Kindern einer notwendigen strikten Führung bei anderen entgegenstehen. Natürlich gibt es noch eine ganze Reihe „weicherer Kriterien", so sollte z.B. das Verhältnis Jungen - Mädchen möglichst ausgeglichen sein.
Aber auch wenn die Johannes-Schule für viele der angemeldeten Kinder ein geeigneter Förderort wäre, können pro Jahr nur 10 bis 11 Kinder in die Eingangsklasse aufgenommen werden. Die notwendige Auswahl erfolgt unter dem Primat der Gruppenzusammensetzung (s.o.) und führt jedes Jahr zu sehr individuellen Klassengemeinschaften. Bevorzugt werden Geschwisterkinder und Kinder aufgenommen, die bereits einen Waldorfkindergarten besucht haben.
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